Das Wichtigste zuerst.
In Viersen kann Sperrgut auf Anforderung abgeholt oder zur Sammelstelle gebracht werden. Die städtische Satzung begrenzt Sperrgut und Altholz pro Abfuhr auf 3 m³ und schließt bestimmte Bau- und andere Abfälle aus. Am Wertstoffhof Viersen in der Hindenburgstraße 160 gelten 2026 eigene Mengen- und Gebührenregeln; Sperrmüll und Holz aus Sperrmüll sind dort bis maximal 3 m³ für Privatpersonen kostenfrei.
Vor der Räumung eine Freigabeliste erstellen
Eine Haushaltsauflösung sollte mit Entscheidungen beginnen, nicht mit dem Container. Sichern Sie Dokumente, Schmuck, Fotos, Schlüssel, Verträge und Dinge mit persönlichem Wert. Danach werden Gegenstände in Mitnehmen, Weitergeben, Verkaufen/Spenden und Entsorgen aufgeteilt.
Bei mehreren Angehörigen sollte klar sein, wer eine endgültige Entsorgungsfreigabe geben darf. Das verhindert, dass Erinnerungsstücke unter Zeitdruck verschwinden.
Sperrmüll in Viersen nicht mit allen Abfällen gleichsetzen
Die Viersener Abfallentsorgungssatzung sieht Sperrgutabholung auf Anforderung vor. Pro Abfuhr sind maximal 3 m³ Sperrgut und Altholz vorgesehen; einzelne Teile dürfen nicht länger als 2 m sein. Ausgeschlossen sind unter anderem bestimmte Bauteile, Bauschutt, kontaminiertes Altholz, Reifen sowie in Kartons oder Säcken verpackter Abfall.
Bauteile, Bauschutt, Schadstoffe, Elektrogeräte oder Restabfall können anderen Regeln unterliegen. Deshalb lohnt es sich, vor einer größeren Räumung die Abfallarten getrennt zu erfassen.
Wertstoffhof und Abholung nach Menge auswählen
Der Wertstoffhof Viersen befindet sich an der Hindenburgstraße 160 in Viersen-Süchteln. Nach den für 2026 veröffentlichten Angaben des Abfallbetriebs sind Sperrmüll und Holz aus Sperrmüll bis maximal 3 m³ kostenfrei; Restabfall ist bis 0,5 m³ gegen Gebühr möglich. Für Privatpersonen gilt grundsätzlich maximal eine Anlieferung pro Tag, ausgenommen Papier und Metalle.
Für eine komplette Wohnungsauflösung können kommunale Höchstmengen oder Annahmebedingungen schnell relevant werden. Große Mengen sollten deshalb nicht ohne Prüfung in viele Kleinanlieferungen aufgeteilt werden; klären Sie den passenden Entsorgungsweg vorab.
Kommunale Verfahren, Gebühren, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antrag, Termin oder Entsorgung bei der jeweils verlinkten Stelle.
Elektrogeräte, Schadstoffe und Bauabfälle separat planen
Elektrogeräte gehören nicht automatisch in denselben Sperrmüllstrom wie Möbel. Auch Farben, Chemikalien, Batterien, Bauschutt oder Sanitärkeramik können eigene Annahmewege haben.
Nutzen Sie das kommunale Abfall-ABC beziehungsweise die aktuelle Abfallberatung, wenn ein Gegenstand nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Wohnungsübergabe vom Entsorgungstermin rückwärts planen
Setzen Sie den Übergabetermin ans Ende des Plans und rechnen Sie rückwärts: Räumung, Entsorgung, kleinere Demontagen, Reinigung und letzte Kontrolle. Keller, Dachboden, Garage und Abstellräume bekommen eigene Checkpunkte.
Fotos nach der Räumung helfen, den erreichten Zustand zu dokumentieren und vergessene Bereiche rechtzeitig zu erkennen.
Beim Seniorenumzug nur das räumen, was wirklich freigegeben ist
Wenn die Haushaltsauflösung mit einem Seniorenumzug zusammenhängt, sollte der neue Wohnort zuerst eingerichtet sein. Erst dann ist klar, welche Möbel und Erinnerungsstücke tatsächlich zurückbleiben.
Kennzeichnen Sie Umzugsgut und Räumgut sichtbar unterschiedlich. So werden die beiden Prozesse auch bei mehreren Helfern nicht vermischt.
Belege und Entsorgungsweg nachvollziehbar halten
Bei einer professionellen Räumung sollte vorab feststehen, was als Leistung vereinbart ist und wie besondere Abfälle behandelt werden. Fragen Sie bei Bedarf nach dem vorgesehenen Entsorgungsweg.
Für kommunale Annahmestellen und Abholservices gelten die jeweils aktuellen Bedingungen. Die verlinkten Quellen auf dieser Seite sind deshalb mit einem Prüfdatum versehen.

