Das Wichtigste zuerst.
Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 Maßnahmen bezuschussen, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Ob eine konkrete Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Welche Veränderung erleichtert den Alltag oder die Pflege konkret?
Beschreiben Sie zuerst eine konkrete Hürde im Alltag. Zum Beispiel: „Ich komme nicht sicher in die Dusche.“ Mit diesem Ausgangspunkt können Sie eine Beratung und ein Angebot gezielter vorbereiten.
Wann eine Wohnraumanpassung grundsätzlich infrage kommt
Entscheidend ist nicht, ob eine Veränderung allgemein komfortabler oder moderner wäre. Die Maßnahme muss im konkreten Einzelfall einen pflegerischen oder selbstständigkeitsbezogenen Nutzen haben. Dazu zählen beispielsweise bauliche Veränderungen oder fest verbaute technische Hilfen.
Typische Beispiele – aber keine automatische Positivliste
Das Bundesgesundheitsministerium nennt unter anderem Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte sowie den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Die Nennung eines Beispiels bedeutet dennoch nicht, dass jeder Einzelfall automatisch bewilligt wird.
Quellenstand geprüft am 2026-09-15. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage, der konkrete Bescheid und die Angaben des zuständigen Kostenträgers.
Antrag und Kostenvoranschlag vor der Umsetzung klären
Der GKV-Spitzenverband empfiehlt, Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse zu beantragen. Welche Unterlagen Ihre Pflegekasse konkret verlangt, kann sich unterscheiden. Nutzen Sie das Formular Ihrer eigenen Pflegekasse oder fragen Sie dort nach dem passenden Antrag.
Wie lange die Pflegekasse für die Entscheidung grundsätzlich hat
§ 40 SGB XI enthält für Anträge auf Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen konkrete Entscheidungsfristen. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, gilt grundsätzlich die längere Frist. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie die Gründe rechtzeitig schriftlich mitteilen.
Wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen
Bei einer gemeinsamen Wohnsituation kann sich der mögliche Gesamtzuschuss erhöhen. Besprechen Sie die gemeinsame Maßnahme und den möglichen Gesamtzuschuss mit den zuständigen Pflegekassen.

