Wir räumen nur den vereinbarten und freigegebenen Umfang.
Wohnung, Keller, Dachboden, Garage, Demontagen und gewünschter Übergabezustand werden vorab aufgenommen. Nicht geklärte Gegenstände werden nicht stillschweigend als Entsorgung freigegeben.
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Einsatzgebiet ansehenWenn eine Wohnung, ein Keller oder ein ganzer Haushalt in Ratingen geräumt werden soll, klären wir zuerst, was bleiben, mitgenommen, weitergegeben oder entsorgt werden darf. Anschließend legen wir Räume, Zusatzarbeiten und den gewünschten Übergabezustand fest. So ist vor Beginn klar, was tatsächlich zum Auftrag gehört.

Für einen Räumungsauftrag in Ratingen grenzen wir den vereinbarten Leistungsumfang klar von kommunalem Sperrmüll und den örtlichen Wertstoffwegen ab.
Wohnung, Keller, Dachboden, Garage, Demontagen und gewünschter Übergabezustand werden vorab aufgenommen. Nicht geklärte Gegenstände werden nicht stillschweigend als Entsorgung freigegeben.
Die Stadt bietet angemeldeten Sperrmüll maximal viermal jährlich in haushaltsüblicher Menge an. Haushalts- und Wohnungsauflösungen sind laut Stadt auf eigene Kosten über Entsorgungsfirmen durchzuführen.
Wenn mehrere Personen beteiligt sind, sollte schriftlich feststehen, wer Gegenstände freigibt und welcher Zustand bei der Übergabe erreicht werden soll. Reinigung oder Renovierung sind nicht automatisch Teil einer Räumung.
Vor einer Räumung werden Unterlagen, Schlüssel, Schmuck, Fotos und Erinnerungsstücke getrennt. Bei mehreren Angehörigen sollte zusätzlich feststehen, wer über Möbel und Hausrat verbindlich entscheiden darf.
Erst danach wird je Raum festgelegt, was mitgenommen, weitergegeben oder tatsächlich geräumt werden soll. So entsteht ein Auftrag mit klaren Freigaben statt einer pauschalen Aussage wie „alles kann weg“.
Die Stadt Ratingen holt angemeldeten Sperrmüll maximal viermal pro Jahr kostenlos in haushaltsüblicher Menge ab. Als Größenordnung nennt sie beispielsweise die Möblierung eines Raumes beziehungsweise eine Aufstellfläche von etwa vier mal einem Meter.
Haushalts- und Wohnungsauflösungen schließt die Stadt ausdrücklich von diesem kostenlosen Weg aus. Für unseren Auftrag wird deshalb separat festgelegt, welche Gegenstände abgefahren werden und welchem geeigneten Entsorgungsweg sie zugeordnet werden.
Externe Orientierung: Stadt Ratingen – Sperrmüll beantragen
Der Ratinger Wertstoffhof an der Robert-Zapp-Straße 3 richtet sich an Ratinger Bürgerinnen und Bürger und nimmt verschiedene Wertstoffe aus privaten Haushalten in kleinen Mengen an. Für einzelne Abfallarten gelten Mengenbegrenzungen.
Nicht alles aus einer Wohnungsauflösung wird dort angenommen. Türen, Türzargen, Tapeten, Fenster oder mit Abfall gefüllte Säcke stehen beispielsweise auf der aktuellen Ausschlussliste. Eine vollständige Räumung darf deshalb nicht mit einem Wertstoffhof-Besuch gleichgesetzt werden.
Externe Orientierung: Stadt Ratingen – Wertstoffhof
Persönliche Möbel, Unterlagen und Gegenstände können im neuen Zuhause noch gebraucht werden. Deshalb ist es oft sinnvoll, den tatsächlichen Bedarf dort zuerst zu klären und die bisherige Wohnung anschließend als eigenen Räumungsauftrag zu behandeln.
Übergabefrist, Schlüssel, Keller oder Nebenräume und eine gewünschte Reinigung werden getrennt aufgenommen.
Manche Aufgaben gehören zusammen. Hier finden Sie passende Unterstützung für die nächsten Entscheidungen.
Persönliche Dinge, Räume, Zusatzarbeiten und Entsorgungswege werden nacheinander geklärt. Kommunaler Sperrmüll und beauftragte Haushaltsauflösung bleiben bewusst getrennt.
Wir halten fest, wer freigeben darf und welche Gegenstände vor jeder Räumung gesichert werden müssen.
Wohnung, Keller, Dachboden, Garage und mögliche Demontagen werden getrennt erfasst.
Kommunaler Sperrmüll, Wertstoffhof und die im Auftrag vereinbarte Abfuhr werden nicht miteinander vermischt.
Der Auftrag benennt, welche Bereiche geräumt werden und ob weitere Leistungen ausdrücklich dazugehören.
Nach Abschluss wird abgeglichen, welche vereinbarten Bereiche erledigt sind und welche Gegenstände oder Aufgaben separat bleiben.
Grundlagen zu Freigaben, Räumungsumfang und Übergabe finden Sie in unserer allgemeinen Übersicht zu Entrümpelung und Haushaltsauflösung. Für Ratingen kommen die örtlichen Entsorgungswege und Vorgaben hinzu.
Zu Entrümpelung & Haushaltsauflösung im ÜberblickNein. Die Stadt bietet angemeldeten Sperrmüll maximal viermal jährlich in haushaltsüblicher Menge an und weist ausdrücklich darauf hin, dass Haushalts- und Wohnungsauflösungen auf eigene Kosten über Entsorgungsfirmen durchzuführen sind.
Nein. Der Wertstoffhof ist für verschiedene Wertstoffe aus privaten Haushalten in kleinen Mengen gedacht. Bestimmte Abfälle und Bauteile werden dort ausdrücklich nicht angenommen.
Nein. Persönliche Unterlagen, Wertsachen und eindeutig zu behaltende Dinge sollten aber gesichert sein. Außerdem muss klar sein, wer über die übrigen Gegenstände entscheiden darf.
Nein. Solche Bereiche werden separat aufgenommen und gehören nur zum Auftrag, wenn sie im Angebot genannt sind.
Nein. Räumung, Reinigung und Renovierung sind unterschiedliche Leistungen. Der gewünschte Übergabezustand wird vor der Beauftragung ausdrücklich festgelegt.
Für den Einstieg reichen die betroffenen Räume, ein ungefährer Umfang und die Information, wer verbindlich freigeben darf. Den gewünschten Übergabezustand und mögliche Zusatzarbeiten klären wir anschließend.