Das Wichtigste zuerst.
Bei einer Entrümpelung werden vereinbarte Gegenstände aus ausgewählten Bereichen entfernt. Eine Haushaltsauflösung betrachtet den ganzen Haushalt einschließlich der Entscheidung, was erhalten, weitergegeben oder entsorgt wird.
Geht es um einzelne Bereiche oder den vollständigen Haushalt?
Beschreiben Sie, welche Räume betroffen sind und was bleiben soll. Damit lässt sich klären, ob eine Teilräumung oder eine vollständige Haushaltsauflösung gemeint ist.
Der Umfang unterscheidet die Aufgaben
Ein Keller, Dachboden oder einzelner Raum lässt sich getrennt entrümpeln. Bei einer vollständigen Auflösung sollten auch Nebenräume, Einbauten und Gegenstände an weiteren Orten erfasst werden. Entscheidend ist die schriftlich vereinbarte Aufgabe, nicht allein die Bezeichnung.
Eigentum und Entscheidungen vorher klären
Niemand sollte unter Zeitdruck über persönliche Gegenstände entscheiden müssen. Klären Sie die Beauftragungsberechtigung und die Zustimmung betroffener Eigentümer. Dokumente und Erinnerungsstücke werden vor einer Räumung gesichert.
Den vereinbarten Leistungsumfang und mögliche Fördervoraussetzungen bitte vor der Umsetzung klären.
Entsorgung, Weitergabe und Verkauf trennen
Diese Wege sind unterschiedliche Aufgaben. Eine Wertanrechnung oder ein Verkaufserlös ist ohne konkrete Prüfung nicht zugesagt. Gefährliche Stoffe oder außergewöhnliche Mengen müssen vorab genannt und separat bewertet werden.
Ein Angebot aus einer Bestandsaufnahme entwickeln
Raumzahl, Menge, Zugänge und Entsorgungsarten beeinflussen den Aufwand. Fragen Sie, was im Preis enthalten ist und ob Reinigung oder Rückbau überhaupt vereinbart werden. Die Übergabe sollte den besprochenen Umfang nachvollziehbar abschließen.

