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WissenWohnraumanpassung

Dusche statt Badewanne: Was vor dem Umbau zu prüfen ist

Wenn der Wanneneinstieg zur Hürde wird, kann eine Dusche eine mögliche Lösung sein. Vor dem Umbau sollten Nutzung, bauliche Situation, Facharbeiten und der Förderweg getrennt geprüft werden.

Ratgeber Wohnraumanpassung4 Min. LesezeitZuletzt geprüft: September 2026
Barrierearmes Badezimmer mit bodengleicher Dusche und großzügiger Bewegungsfläche.

Das Wichtigste zuerst.

Eine Dusche kann den Einstieg erleichtern, ist aber nicht automatisch in jedem Bad die passende oder technisch gleich umsetzbare Lösung. Entscheidend sind die konkrete Nutzung, vorhandene Maße und Anschlüsse, Bodenaufbau und Abdichtung sowie die fachgerechte Planung der Ausführung.

Abschnitt 01

Welche Hürde verursacht die Badewanne im Alltag?

Beschreiben Sie zuerst, was konkret schwerfällt: das Übersteigen des Wannenrands, das sichere Stehen, fehlender Halt oder Unterstützung durch eine zweite Person. Daraus ergibt sich, welche Verbesserung tatsächlich gebraucht wird.

Abschnitt 02

Nicht nur die Stellfläche, sondern den gesamten Badaufbau prüfen

Ob eine Dusche an derselben Stelle sinnvoll umgesetzt werden kann, hängt unter anderem von Abfluss, Leitungsführung, Bodenaufbau, Abdichtung und angrenzenden Flächen ab. Diese technische Bewertung gehört zum ausführenden Fachbetrieb.

Careful Hands begleitet die Vorbereitung und Koordination, ohne sich die Sanitär-, Elektro- oder Abdichtungsfachrolle zuzuschreiben.

Abschnitt 03

Die Nutzung nach dem Umbau mitplanen

Nicht jedes dieser Elemente ist in jedem Bad notwendig. Die Auswahl richtet sich nach der individuellen Nutzung statt nach einer pauschalen Ausstattungsliste.

sicherer Ein- und Ausstieg
geeignete Haltemöglichkeiten
ausreichende Bewegungsfläche für die konkrete Person
Erreichbarkeit von Armaturen und Ablagen
gegebenenfalls Platz für Unterstützung oder Hilfsmittel
Hinweis zur AktualitätQuellen und Verfahren können sich ändern.

Förder- und Rechtsgrundlagen am 20.09.2026 geprüft. Technische Aussagen zur konkreten Dusche müssen am jeweiligen Bad durch die ausführenden Fachbetriebe bestätigt werden.

Abschnitt 04

In der Mietwohnung Zustimmung und Rückbaufrage vorab klären

Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung werden vor der Beauftragung mit dem Vermieter abgestimmt. § 554 BGB enthält einen Anspruch auf Erlaubnis für bestimmte barrierereduzierende Veränderungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; die konkrete Zumutbarkeit und Ausgestaltung bleibt eine Einzelfallfrage.

Abschnitt 05

Pflegekassen-Zuschuss separat prüfen

Das Bundesgesundheitsministerium nennt den pflegegerechten Badumbau als mögliche wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag ein Zuschuss infrage kommen. Antrag, Angebot und technische Ausführung werden deshalb in der richtigen Reihenfolge vorbereitet.

Abschnitt 06

So bereiten Sie den ersten Termin vor

Fotos der Badewanne und des gesamten Bads
grobe Maße und Türsituation
Beschreibung der konkreten Alltagshürde
Miet- oder Eigentumssituation
vorhandene Angebote oder Skizzen, falls es sie schon gibt
Orhan Demirovic, Geschäftsführer von Careful Hands, im Careful-Hands-Poloshirt.
Wissen & OrientierungOrhan Demirovic · Careful Hands

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Vom Wissen zum nächsten Schritt.

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Wir begleiten Ihren Badumbau und helfen bei den dazugehörigen Unterlagen und Anträgen an die Pflegekasse.

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Häufige Fragen zum Thema.

Kann jede Badewanne einfach durch eine bodengleiche Dusche ersetzt werden?

Nicht pauschal. Bodenaufbau, Entwässerung, Abdichtung, Leitungen und vorhandene Maße müssen fachlich geprüft werden.

Kann die Pflegekasse den Umbau bezuschussen?

Ein pflegegerechter Badumbau kann bei erfüllten Voraussetzungen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme berücksichtigt werden. Über den konkreten Antrag entscheidet die Pflegekasse.

Brauche ich als Mieter die Zustimmung des Vermieters?

Bauliche Veränderungen sollten vor der Beauftragung abgestimmt werden. Für bestimmte barrierereduzierende Veränderungen enthält § 554 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis, allerdings mit Einzelfallprüfung.

Geprüfte Eckdaten

Quellen & Aktualität

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